Als Elektrizitäts- und Wasserwerk der Stadt Buchs sorgen wir für den Anschluss Ihrer Liegenschaft an unser Wasser-, Strom- und/oder Kommunikationsnetz.
Selbstverständlich sind wir auch Ihr Ansprechpartner, wenn es um Verstärkungen oder sonstige Änderungen bestehender Werkleitungsanschlüsse geht.
Ihr Architekt bzw. Installateur sollte sich in jedem Fall bereits in der Planungsphase mit uns in Verbindung setzen, damit die Werkleitungsanschlüsse frühzeitig geplant werden können.
Um Ihnen die Planung zu erleichtern, haben wir für Sie eine Checkliste für Werkleitungsanschlüsse vorbereitet:
Zuständig: Bauherr / Planer
Termin: Spätestens bei Eingabe des Baugesuchs
Das Anschlussgesuch kann als PDF Datei von der EWB Homepage heruntergeladen werden.
Anschlussgesuch für Werkleitungsanschlüsse
Zuständig: Planer / Baumeister
Termin: jederzeit
Der Leitungskatasterplan kann direkt von der EWB Homepage mittels dem Formular Leitungsauskunft bestellt werden.
Zuständig: Planer / Baumeister
Termin: Meldung 5 Arbeitstage vor Installation
Das Anschlussgesuch kann als PDF Datei von der EWB Homepage heruntergeladen werden. Anschlussgesuch für Werkleitungsanschlüsse
Zuständig: Planer / Baumeister
Termin: sobald als möglich
Kontaktaufnahme mit dem EWB, Geschäftsbereich Wasser- und Stromversorgung
Telefon: 081 755 44 33 oder E-Mail: werkleitungen@ewbuchs.ch
Zuständig: Bauherr / Planer
Termin: Meldung 5 Arbeitstage vor der gewünschten Inbetriebnahme
Kontaktaufnahme mit dem EWB, Geschäftsbereich Wasser- und Stromversorgung
Telefon: 081 755 44 33 oder E-Mail: werkleitungen@ewbuchs.ch
Zuständig: Planer / Sanitärinstallateur
Termin: Meldung 5 Arbeitstage vor der gewünschten Inbetriebnahme
Kontaktaufnahme mit dem EWB, Geschäftsbereich Wasser- und Stromversorgung
Telefon: 081 755 44 33 oder E-Mail: werkleitungen@ewbuchs.ch
Zuständig: Sanitärinstallateur
Termin: Meldung 5 Arbeitstage vor Installation
Kontaktaufnahme mit dem EWB, Geschäftsbereich Wasser- und Stromversorgung
Telefon: 081 755 44 33 oder E-Mail: werkleitungen@ewbuchs.ch
Wenn Sie noch Fragen haben oder etwas in unserer Checkliste nicht finden können, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie einfach unser Kontakt und wir werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten.
Gültig für Baubewilligungen, welche bis 30. Juni 2014 erteilt wurden
Gültig für Baubewilligungen, welche ab 1. Juli 2014 erteilt wurden