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Häufige Fragen

Thematische Auflistung der häufigsten Fragen und Antworten zum EW Buchs.

Zu welchem Thema können wir Ihnen helfen?

Wasser

Die Wasserhärte des Trinkwassers in Buchs beträgt 12-14 französische Härtegrade bzw. 7-8 deutsche Härtegrade. Das Buchser Wasser kann als weiches Wasser bezeichnet werden. Weitere Informationen zum Thema Wasserhärte erhalten sie hier.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Ansprechpartner Wasser- und Stromversorgung

Die Einwohner von Buchs geniessen Trinkwasser in hervorragender Qualität. Zur Sicherstellung der Wasserqualität werden periodisch Laboranalysen des Trinkwassers durchgeführt. Weitere Informationen zum Thema Wasserqualität erhalten Sie unter Wasserqualität.

Ihren Leitungskatasterplan können Sie einfach und bequem über unser Formular Leitungsauskunft anfordern.

Im Allgemeinen nicht. Calcium ist ein wichtiger Baustoff für unsere Knochen und Zähne und ist im Trinkwasser in gesundheitszuträglichen Mengen enthalten. Buchser Wasser kann man unbesorgt trinken. Auch Babynahrung kann damit bedenkenlos zubereitet werden.
Melden Sie den Schaden unserem Brunnenmeister Telefon 081 755 44 83 oder ausserhalb der Öffnungszeiten unserem Pikettdienst Telefon 081 755 44 88.
Leckagen im Leitungsnetz erzeugen ein Rauschen an der Schadenstelle. Melden Sie ein Rauschen das Sie nicht zuordnen können unserem Brunnenmeister, Telefon 081 755 44 83 oder ausserhalb der Öffnungszeiten unserem Pikettdienst, Telefon 081 755 44 88.
Melden Sie den Schaden unserem Brunnenmeister, Telefon 081 755 44 83 oder ausserhalb der Öffnungszeiten unserem Pikettdienst, Telefon 081 755 44 88. Das Elektrizitäts- und Wasserwerk der Stadt Buchs ist für das Leitungsnetz, die Anschlussleitung bis zur Hauptabsperrarmatur und den Wasserzähler verantwortlich. Ab der Hauptabsperrarmatur ist der Hauseigentümer verantwortlich, der Schaden muss durch ein Installationsunternehmen behoben werden.

Füllen Sie das Formular „Anschlussgesuch für Werkleitungsanschlüsse“ aus und senden Sie es uns zu. Anschliessend werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und alles Weitere besprechen.

Füllen Sie das Formular „Anschlussgesuch für Werkleitungsanschlüsse“ aus und senden Sie es uns zu. Anschliessend werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und alles Weitere besprechen.

Strom

Melden Sie uns Ihren Umzug mindestens eine Woche vor der Wohnungsabgabe mit dem Formular Umzugsmeldung.

Ist der Stromausfall auf einzelne Anlagenteile Ihrer Wohnung oder Ihres Gebäudes begrenzt, dann prüfen Sie zuerst die Sicherungen in Ihrem Sicherungskasten oder wenden Sie sich an unsere Elektroinstallation, Telefon 081 755 44 55. Ist die ganze Wohnung oder das gesamte Gebäude vom Stromausfall betroffen, so wenden Sie sich an die Wasser- und Stromversorgung, Telefon 081 755 44 88.

Füllen Sie das Formular „Anschlussgesuch für Werkleitungsanschlüsse“ aus und senden Sie es uns zu. Anschliessend werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und alles Weitere besprechen.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Ansprechpartner Wasser- und Stromversorgung

Ihren Leitungskatasterplan können Sie einfach und bequem über unser Formular Leitungsauskunft anfordern.

Die Aufforderung zur Kontrolle erfolgt durch das Elektrizitäts- und Wasserwerk der Stadt Buchs. Innerhalb der Frist von 6 Monaten ist der Eigentümer verpflichtet, die Installation prüfen zu lassen. Der Eigentümer muss einer Fachperson den Auftrag zu dieser Kontrolle erteilen. Diese Fachperson muss im Besitze einer Kontrollbewilligung sein. Sobald der Sicherheitsberater den korrekten Zustand der Installation bestätigt, erstellt er den Sicherheitsnachweis für den Eigentümer. Eine Kopie davon wird an das EVU weitergeleitet. Wenn Mängel bestehen, müssen diese von einer vom Sicherheitsberater unabhängigen Fachperson behoben werden.

Füllen Sie das Formular „Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen“ aus und senden Sie es uns vor Installationsbeginn zu.

Füllen Sie das Formular „Anschlussgesuch für Werkleitungsanschlüsse“ aus und senden Sie es uns zu. Anschliessend werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und alles Weitere besprechen.

Öffentliche Beleuchtung

Melden Sie uns defekte Strassenleuchten mit dem Formular Störungsmeldung.

Rechnung / Meine Daten

Alle 3 Monate

  • Mitte März Akonto oder Quaralsabrechnung
  • Mitte Juni Akonto oder Quartalsabrechnung
  • Mitte September Akonto oder Quartalsabrechunung
  • Ende Dezember / Anfangs Januar Jahres-Schlussabrechnung

Es gibt keine Tarifzeiten, der Doppeltarif (auch Hoch-/Niedertarif genannt) wurde per 1. Januar 2021 durch einen Einheitstarif ersetzt.

Für unsere Kundenschaft bedeutet dies, dass Sie den Strom 24 Stunden und 365 Tage im Jahr zum gleichen Tarif vom EWB beziehen können.

Energie

Mit dem Energiepreis werden die Beschaffungs- und Bereitstellungskosten der Energie abgegolten. Der Energiepreis ist abhängig von Ihrem Energieprodukt und der Erfassungszeit Ihres Bezuges.

Netznutzung

Mit dem Netznutzungsentgelt leisten Sie Ihren Beitrag für den Transport und die Verteilung der Energie. In diesem sind die Aufwendungen aller vorgelagerten Stromnetze enthalten: Von der Produktion bis zu Ihrem Netzanschluss.

Abgaben

Den dritten Teil des Preises bilden die gesetzlichen Abgaben für Systemdienstleistungen (SDL), d.h. die für den sicheren Betrieb der Netze nötigen Hilfsdienste. Dazu kommen die Bundesabgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) und zum Schutz der Gewässer und Fische. Gesetzliche Abgaben werden zu den jeweils geltenden und publizierten Ansätzen verrechnet.

Mahngebühren EWB (inkl. MWST)

  • 2. Mahnung CHF 20.00
  • 3. Mahnung CHF 30.00
  • Inkassobrief CHF 45.00
  • Ausschaltung der Energiezufuhr CHF 53.85
  • Einschaltung der Energiezufuhr CHF 53.85
  • Montage Zahlautomat CHF 134.65
  • Demontage Zahlautomat CHF 134.65

Mahngebühren Rii Seez Net (inkl. MWST)

  • 2. Mahnung CHF 15.00
  • Freischaltgebühren CHF 35.00

Sie erhalten entweder eine Akontorechnung (Teilzahlung) oder eine Quartalsabrechnung.

Akonto:
Im Jahr erhalten Sie insgesamt 3 Akontorechnung (Teilzahlung) und 1 Jahresschlussabrechnung. Die Teilzahlung werden der Jahresschlussabrechnung abgezogen.

Quartalsabrechnung:
Für die Abrechnung wird der Zählerstand abgelesen, aus dem der Energiebezug ermittelt wird.
Bei Kunden mit einem Smart Meter, haben wir die Möglichkeit, den Stromzähler digital und stichpunktgenau auszulesen und können damit Ihren tatsächlichen Energieverbrauch abrechnen.
Aus diesem Grund verzichten wir auf eine Akontenrechnung und stellen Ihnen pro Quartal eine Abrechnung.