Gemäss der Publikation des Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) müssen steckbare Photovoltaikanlagen beim lokalen Netzbetreiber angemeldet werden.
Messeinrichtung
Der Stromzähler muss je nach Typ und Alter für die Vergütung von allfälliger Überschussenergie ausgewechselt werden. Falls nötig nimmt ein Mitarbeiter des ewb für den Zählerwechsel Kontakt mit Ihnen auf.
Abklärung Stadt Buchs
Planst Du eine Anlage im Ortsbildschutzgebiet, an einem Einzelschutzobjekt oder in der Umgebung eines solchen? Dann empfehlen wir Dir, Dein Projekt frühzeitig mit der Bauverwaltung Buchs (Fachgruppe Ortsbildschutz und Denkmalpflege, FGOD) zu besprechen.
Unterlagen für die Anmeldung
Bitte halte folgende Unterlage bereit und sende sie mit der Anmeldung mit:
- Konformitätserklärung für die gesamte Anlage (gemäss NEV Art. 6; SR 734.26)
- Bedienungsanleitung/Anleitung zur Anlage
- Technische Datenblätter des Systems