Mit der folgenden Checkliste erhalten Sie wichtige Informationen, welche Sie bezüglich Ihres Telekommunikationsanschlusses berücksichtigen müssen. Als Elektrizitäts- und Wasserwerk der Stadt Buchs sorgen wir für den Anschluss Ihrer Liegenschaft an unser Wasser-, Strom- und/oder Kommunikationsnetz.
Selbstverständlich sind wir auch Ihr Ansprechpartner, wenn es um Verstärkungen oder sonstige Änderungen bestehender Werkleitungsanschlüsse geht. Ihr Architekt bzw. Installateur sollte sich in jedem Fall bereits in der Planungsphase mit uns in Verbindung setzen, damit die Werkleitungsanschlüsse frühzeitig geplant werden können.
Um Ihnen die Planung zu erleichtern, haben wir für Sie eine Checkliste für Werkleitungsanschlüsse vorbereitet:
Zuständig: Bauherr oder Planer
Termin: Spätestens bei Eingabe des Baugesuchs
Das Anschlussgesuch kann als PDF Datei von der EWB Homepage heruntergeladen werden.
Anschlussgesuch für Werkleitungsanschlüsse
Zuständig: Planer / Baumeister
Termin: jederzeit
Der Leitungskatasterplan kann direkt von der EWB Homepage mittels dem Formular Leitungsauskunft bestellt werden.
Zuständig: Bauherr / Planer
Termin: Meldung 5 Arbeitstage vor Beginn der Aushubarbeiten
Bausitzung vor Ort mit Planer, Baumeister und Werken.
Kontaktaufnahme mit dem EWB, Geschäftsbereich Wasser- und Stromversorgung
Telefon: 081 755 44 33 oder E-Mail: werkleitungen@ewbuchs.ch
Zuständig: Planer / Elektroinstallateur
Termin: Meldung 5 Arbeitstage vor der gewünschten Inbetriebnahme
Kontaktaufnahme mit dem EWB, Geschäftsbereich Wasser- und Stromversorgung
Telefon: 081 755 44 33 oder E-Mail: werkleitungen@ewbuchs.ch
Zuständig: Elektroinstallateur
Termin: Meldung 5 Arbeitstage vor der gewünschten Inbetriebnahme
Kontaktaufnahme mit dem EWB, Geschäftsbereich Wasser- und Stromversorgung
Telefon: 081 755 44 33 oder E-Mail: werkleitungen@ewbuchs.ch
Wenn Sie noch Fragen haben oder etwas in unserer Checkliste nicht finden können, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und wir werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten.
Hier gelangen Sie zum Download-Bereich für Installateure.
Gültig für Baubewilligungen, welche ab 1. Juli 2014 erteilt wurden
Bei Störungsfällen wählen Sie bitte die zuständige Abteilungsnummer: