Energie aus erneuerbaren Quellen.
Sie planen den Bau einer Energieerzeugungsanlage (EEA) und die Einspeisung der Energie in das Netz des EWB? Ihre Energieerzeugungsanlage wird bei uns aufgrund des eingereichten Anschlussgesuches auf die Netzverträglichkeit geprüft.
Wichtige Informationen zum Anschluss von Energieerzeugungsanlagen:
Checkliste Anschluss von Energieerzeugungsanlagen
Merkblatt Messung von Energieerzeugungsanlagen
Prinzipschema Produktionsmessung
Prinzipschema Überschussmessung
Installation von PV-Anlagen
Bei Fragen zum Anschluss von Energieerzeugungsanlagen hilft Ihnen Jürg Göldi 081 755 44 80 oder juerg.goeldi@ewbuchs.ch gerne weiter.
Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist für folgende Technologien vorgesehen: Wasserkraft (bis 10 Megawatt MW), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse.
Die Vergütungstarife für Elektrizität aus erneuerbaren Energien wurden anhand von Referenzanlagen pro Technologie und Leistungsklasse festgelegt. Die Vergütungsdauer beträgt je nach Technologie 20 bis 25 Jahre.
Aufgrund der zu erwartenden technologischen Fortschritte und zunehmender Marktreife der Technologien ist ein Absenkpfad für die Vergütungstarife vorgesehen. Diese Absenkung betrifft jeweils nur die neu angemeldeten Anlagen; sie erhalten über die gesamte Vergütungsdauer einen dann konstant bleibenden Vergütungstarif.
Wer sich für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) entscheidet, kann seine produzierte Energie nicht gleichzeitig auch am freien Ökostrommarkt verkaufen.