Elektrokontrolle & Geräteprüfung

Überprüfung elektrische Geräte und Elektrokontrolle bei Privatpersonen, Unternehmen & öffentlichen Institutionen

Wir bieten umfassende Prüfungen gemäss den aktuellen Vorschriften, um die Sicherheit Deiner Geräte und Anlagen zu gewährleisten und Risiken zu minimieren.

Häufig gesuchte Inhalte

Elektroinstallateur kontrolliert die elektrische Installation.

Elektrokontrolle – gesetzlich vorgeschrieben, von uns erledigt

Elektrische Installationen müssen in der Schweiz periodisch durch eine unabhängige Kontrollstelle überprüft werden. Das schreibt die Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV) vor. Ziel ist es, Mängel frühzeitig zu erkennen – bevor sie zu Bränden oder Unfällen führen.

  • Wer ist betroffen? Alle Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer – egal ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe oder öffentliche Institution. Die Aufforderung zur Kontrolle kommt schriftlich vom Netzbetreiber (beim ewb-Versorgungsgebiet: ewb selbst).
  • Wie oft muss kontrolliert werden? Die Kontrollperiode hängt von der Nutzung ab: bei Wohngebäuden alle 20 Jahre, bei Büros und Ställen alle zehn Jahre, bei Schulhäusern und bestimmten Altanlagen alle fünf Jahre. Bei einem Liegenschaftsverkauf wird zudem ein gültiger Sicherheitsnachweis benötigt, der nicht älter als fünf Jahre ist.
  • Was passiert bei der Kontrolle? Der Sicherheitsberater prüft alle Steckdosen und Leitungen auf Sicht, misst alle relevanten Kontrollwerte und dokumentiert den Zustand der Installation. Er benötigt Zugang zu allen Räumen und zum Sicherungskasten. Werden Mängel festgestellt, erhältst Du einen Mängelbericht. ewb behebt die Mängel für Dich – und kümmert sich um die Erledigungsanzeige, damit Du den Sicherheitsnachweis (SiNa) erhältst.
  • Wichtig: Die Kontrolle muss von einem Unternehmen durchgeführt werden, das nicht an der Erstellung oder Instandhaltung der Anlage beteiligt war. ewb verfügt über die entsprechende ESTI-Kontrollbewilligung.
Elektroinstallateur überprüft ein Gerät.

Geräteprüfung – Pflicht für jeden Betrieb

Elektrisch betriebene Geräte und Maschinen müssen in Unternehmen regelmässig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Das ist gesetzlich verankert – in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, Art. 32b) sowie im Unfallversicherungsgesetz (UVG). Grundlage der Prüfung ist die Schweizer Norm SN EN 50699.

  • Wer ist betroffen? Nahezu jede Branche: Arztpraxen, Büros, Hotels, Werkstätten, Gastronomie, Industrie, Handwerksbetriebe, öffentliche Institutionen. Kurz: Jedes Unternehmen, das elektrische Geräte oder Maschinen betreibt.
  • Was wird geprüft? Alle ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel – vom Laptop-Netzteil bis zur Industriemaschine. Geprüft wird die äussere Beschaffenheit, die Isolierung, der Schutzleiter sowie die relevanten elektrischen Messwerte. Geräte mit Mängeln werden sofort ausser Betrieb genommen, gekennzeichnet und Du wirst informiert.
  • Wie oft? Die Prüfintervalle hängen vom Einsatzort und der Nutzungsintensität ab. Unser Team hilft Dir, die richtigen Zyklen für Deinen Betrieb festzulegen.
  • Was Du davon hast: Weniger Unfallrisiko für Deine Mitarbeitenden. Klare Dokumentation für Versicherung und Behörden. Und die Sicherheit, dass Du Deinen gesetzlichen Pflichten nachkommst.
Johann Köck sitzt an seinem Arbeitsplatz und lächelt in die Kamera.

Dein persönlicher Ansprechpartner

Hast Du Fragen zu Elektrokontrolle oder Geräteprüfung? Johann Köck hilft Dir gerne weiter.