Geräteprüfung – Pflicht für jeden Betrieb
Elektrisch betriebene Geräte und Maschinen müssen in Unternehmen regelmässig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Das ist gesetzlich verankert – in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, Art. 32b) sowie im Unfallversicherungsgesetz (UVG). Grundlage der Prüfung ist die Schweizer Norm SN EN 50699.
- Wer ist betroffen? Nahezu jede Branche: Arztpraxen, Büros, Hotels, Werkstätten, Gastronomie, Industrie, Handwerksbetriebe, öffentliche Institutionen. Kurz: Jedes Unternehmen, das elektrische Geräte oder Maschinen betreibt.
- Was wird geprüft? Alle ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel – vom Laptop-Netzteil bis zur Industriemaschine. Geprüft wird die äussere Beschaffenheit, die Isolierung, der Schutzleiter sowie die relevanten elektrischen Messwerte. Geräte mit Mängeln werden sofort ausser Betrieb genommen, gekennzeichnet und Du wirst informiert.
- Wie oft? Die Prüfintervalle hängen vom Einsatzort und der Nutzungsintensität ab. Unser Team hilft Dir, die richtigen Zyklen für Deinen Betrieb festzulegen.
- Was Du davon hast: Weniger Unfallrisiko für Deine Mitarbeitenden. Klare Dokumentation für Versicherung und Behörden. Und die Sicherheit, dass Du Deinen gesetzlichen Pflichten nachkommst.